Unser Förderkonzept - Individuelle Förderung in allen Jahrgangsstufen

Letzte Aktualisierung: 15.02.2010


 

Seit Jahren schon gehört individuelle Förderung zu unseren erklärten Zielen. Die Einrichtung integrativer Lerngruppen machte eine Ausweitung unseres Fördersystems nötig, welche zurzeit folgende Maßnahmen umfasst:

 

  • Zu Beginn des 5. Schuljahres werden mit allen Schülerinnen und Schülern Diagnosetests in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Auswertung dieser Tests macht die Fähigkeiten aber auch den Förderbedarf jeder Schülerin und jedes Schülers deutlich. Auf dieser Grundlage entsteht für jedes Kind ein Individueller Förderplan.

  • Die Förderung findet in den Klassenverbänden, den Kursen oder in der Förderstation statt.

  • Für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik wird "eFit, Ergänzende Fördermaßnahmen mit digitalen Medien" begleitend zum Unterricht durchgeführt. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

  • Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe werden für jeden Schüler und jede Schülerin Individuelle Förderpläne und Individuelle Entwicklungspläne geführt.

  • Nicht zuletzt dient unser Trainingsraumkonzept sowohl der individuellen Förderung von Verhaltensänderungen als auch der Erkennung von Über- bzw. Unterforderungen.

 

Mit dem Schuljahr 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert. mehr...

 


 

Förderstation

(Raimund Stein)

 

Mit dem Schuljahr 2007/08 wurde erstmalig eine Förderstation installiert.

Die in einem ruhigen Klassenzimmer untergebrachte Station besteht aus vier einfachen und fünf computergestützten Einzelarbeitsplätzen, an denen die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre ihre Defizite aufarbeiten können.

Dabei werden sie von einem Förderlehrer unterstützt.

 

Die Förderstation wird überwiegend von Schülerinnen und Schülern aus den integrativen Lerngruppen genutzt, aber auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in größeren Lerngruppen nur schwer konzentrieren können, kommen während ihrer Förderstunden hierher.

 

Während der Pausen besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Hausaufgaben zu stellen, Informationen für Referate aus dem Internet zu suchen, mit eFit zu üben oder sich auf bevorstehende Klassenarbeiten vorzubereiten.

 

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Förder- und Entwicklungspläne

(Raimund Stein)

 

Die individuelle Förderung ist seit Jahren deutschlandweit eines der zentralen Themen in der Bildungsdiskussion. Um dieser (berechtigten) Forderung nachzukommen, wird an der GHS Niedersprockhövel für jede Schülerin und jeden Schüler ein sogenannter Individueller Förderplan (IFP) geschrieben, anhand dessen jederzeit eine gezielte Förderung der Schülerin bzw. des Schülers unabhängig von der Lehrperson möglich ist. Diese Förderpläne werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.

 

Deckblatt eines Individuellen Förderplans        Individueller Förderplan (IFP)

Abbildung 1: Deckblatt und Individueller Förderplan (IFP). Zum Vergrößern bitte anklicken.

 

Die Individuellen Entwicklungspläne (IEP) zeigen den Schülern, Eltern und Lehrern die gesamte Lernentwicklung von der 5. bis zur 10. Klasse auf.

Die an der GHS Niedersprockhövel eingesetzten Pläne wurden nach schwedischem Vorbild entwickelt. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit.

Zurzeit liegen die Pläne für die Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie für die soziale Entwicklung vor. Sie werden im Rahmen der Fachkonferenzen evaluiert.

Durch diese Pläne wird eine weitgehende Transparenz in Bezug auf die Lernentwicklung eines jeden Schülers erreicht.

 

Individueller Entwicklungsplan (IEP)

Abbildung 2: Individueller Entwicklungsplan (IEP) für das Fach Mathematik der 6. Klasse. Die von dem Schüler gekonnten Inhalte wurden eingefärbt und mit dem jeweiligen Datum versehen. Die Inhalte der weißen Felder müssen noch geübt werden. Zum Vergrößern bitte anklicken.

 

Um die individuelle Entwicklung der Kinder zu dokumentieren wurde in den skandinavischen Ländern schon im vergangenen Jahrzehnt mit einem Individuellen Entwicklungsplan (IEP) experimentiert. Die durchweg positiven Ergebnisse veranlassten z. B. die schwedische Regierung, das Arbeiten mit diesen Plänen verpflichtend einzuführen.

Grundlage für die Individuellen Entwicklungspläne der GHS Niedersprockhövel sind die Ausführungen der Schweden Sture Norlin und Agneta Zetterström.

 

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eFit - Ergänzende Fördermaßnahmen mit digitalen Medien

(Dr. Uwe Kurt Hellinger)

 

Seit dem Schuljahr 2004/05 bietet das Land NRW in Kooperation mit den Verlagen Klett und Cornelsen Hauptschulen die Möglichkeit, im Rahmen dieses Modellprojektes ergänzende Förderangebote mit digitalen Lernmedien zu erproben. Internetgestützte Materialien dienen der besseren individuellen Förderung zur Stärkung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.

Unsere Schule nimmt zur Zeit mit den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik teil.

 

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Trainingsraumkonzept an der GHS Niedersprockhövel

(Christiane Albrecht)

 

Das Trainingsraumkonzept der GHS Niedersprockhövel  wurde entwickelt aus den Erfahrungen der Anne-Frank-Schule in Hamm, die einige Kolleginnen und Kollegen im Mai 2003 zu Informationsgesprächen besuchten.

Gründe für die Überlegungen war die Erkenntnis, dass immer mehr Unterrichtszeit für das Regeln von Unterrichtsstörungen verloren ging und der Wunsch des Kollegiums nach einem einheitlichen Instrument, um mit diesen Störungen effektiv umzugehen, mehr reine Unterrichtszeit zu gewinnen und eine Verhaltensänderung bei den Schülern zu bewirken.

Nach intensiven Beratungen in der Lehrerkonferenz stimmte das Kollegium zu, ab dem Schuljahr 2003/04 einen Trainingsraum nach dem Konzept der Anne-Frank-Schule an der GHS Niedersprockhövel einzurichten.

 

Wenn im Folgenden von Lehrern oder Schülern die Rede ist, sind immer auch Lehrerinnen und Schülerinnen gemeint. Die Beschränkung auf die maskuline Form erfolgt im Sinne der leichteren Lesbarkeit und kompakteren Darstellung und ist ohne diskriminierende Absicht.

 

Ziel unseres Trainingsraums, auch Raum des eigenverantwortlichen Denkens, ist es, der Schülerin oder dem Schüler ihr bzw. sein störendes Verhalten bewusst zu machen und eine dauerhafte Verhaltensänderung zu bewirken.

  

Folgende 14 Regeln bestimmen das Zusammenleben in den Klassen:

 

  • Ich wende keinerlei Gewalt an und verletze niemanden!

  • Ich beschimpfe und beleidige niemanden!

  • Ich beschädige und beschmutze das Eigentum anderer und die Einrichtungen der Schule nicht!

  • Ich spreche höflich!

  • Ich komme pünktlich zum Unterricht!

  • Ich beteilige mich am Unterricht!

  • Ich halte meine Unterrichtsmaterialien bereit!

  • Ich höre zu, wenn andere sprechen!

  • Ich melde mich, wenn ich etwas sagen möchte!

  • Ich warte, bis ich aufgerufen werde!

  • Ich laufe nicht ohne Erlaubnis durch die Klasse!

  • Ich esse, trinke oder kaue nur in den Pausen oder wenn es ausdrücklich erlaubt ist!

  • Ich benutze keinerlei elektronische Geräte während des Unterrichts!

  • Ich trage keine Kopfbedeckungen und Sonnenbrillen im Gebäude!

  

Schüler, die gegen diese Regeln verstoßen, werden vom Lehrer ermahnt und der Name des Schülers wird an die Tafel geschrieben.

Verstößt der Schüler in der gleichen Unterrichtsstunde ein zweites Mal gegen die Regeln, wird er mit einem Entsendezettel in den Trainingsraum geschickt.

Hier muss sich der Schüler unter der Aufsicht eines Trainingsraumlehrers schriftlich mit der Störung auseinandersetzen und dem Entsendelehrer Entsendelehrerin Vorschläge für sein Verhalten in der Zukunft unterbreiten. Zurück im Unterricht bespricht der Entsendelehrer diese Überlegungen mit dem Schüler. Akzeptiert der Lehrer, darf der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen, ansonsten muss er zur Überarbeitung zurück in den Trainingsraum.

Wird ein Schüler innerhalb eines Schulhalbjahres zum vierten Mal in den Trainingsraum entsendet, wird er nach telefonischer Information der Eltern nach Hause geschickt und darf erst am nächsten Morgen mit seinen Eltern zu einem Gespräch zwischen 07:00 Uhr und 07:45 Uhr wieder in die Schule kommen.

Bei dem intensiven Beratungsgespräch, an dem der Schüler, mindestens ein Elternteil, der/die Klassenlehrer, der Entsendelehrer, ein Trainingsraumlehrer und die Schulleitung teilnehmen, wird dem Schüler noch einmal sein Fehlverhalten verdeutlicht und mit den Eltern besprochen. Hier werden eventuell auch weitere außerschulische Hilfen vermittelt.

An den folgenden fünf Schultagen arbeitet der Schüler nun den gesamten Vormittag "intensiv" im Trainingsraum. Er ist verpflichtet, sich jeden Morgen bis spätestens 07:45 Uhr Arbeitsmaterialien für die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und zwei weitere Fächer nach Wahl bei den jeweiligen Fachlehrern zu holen und seine bearbeiteten Aufgaben des Vortages zur Kontrolle vorzulegen.

Kollegen, die erst später zum Unterricht kommen, hinterlegen Aufgaben für die „Intensivschüler“ an vorbereiteter Stelle im Lehrerzimmer.

Im Trainingsraum darf selbstverständlich auch nicht gestört werden. Geschieht dies dennoch, wird der Schüler nach vorheriger einmaliger Ermahnung wiederum nach Hause geschickt und muss wiederum am nächsten Morgen zu einem Gespräch erscheinen.

Nach fünf Tagen "Intensivarbeit" wird nach dem Vormittagsunterricht in einem Rückkehrgespräch an dem der Schüler, der/die Klassenlehrer und ein Trainingsraumlehrer teilnehmen, entschieden, ob der Schüler ab dem nächsten Morgen  wieder am Unterricht der Klassen teilnehmen darf. Voraussetzungen dafür sind regelmäßiges und pünktliches Holen der Aufgaben, ordentliche Bearbeitung der Aufgaben, keine Störungen im Trainingsraum.

Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Aufenthalt im Trainingsraum um bis zu drei Tagen verlängert.

  

Evaluation:

 Nach sechs Jahren Trainingsraumerfahrungen können wir folgendes sagen:

 

  • Das Trainingsraumkonzept ist vom gesamten Kollegium akzeptiert. So ist das Kollegium damit einverstanden, dass im laufenden Schuljahr das Ableisten einer Mittagspause nicht mit einer halben Lehrerstunde angerechnet wird, um so Lehrerstunden für die Besetzung des Trainingsraums während des gesamten Vormittags zu gewinnen. Das Trainingsraumteam bekommt für eine Trainingsraumstunde und für das Ableisten der Beratungsgespräche vor dem Unterricht eine halbe Lehrerstunde angerechnet.

  • Auch in der Elternschaft herrscht eine hohe Akzeptanz. Mindestens 95 Prozent der Eltern erscheinen pünktlich am nächsten Morgen zum Gespräch und arbeiten kooperativ mit.

  • Ein Großteil der Schüler besucht den Trainingsraum während seiner gesamten Schulzeit nur ein Mal.

  • Ungefähr 10 bis 15 Prozent der Schüler besuchen den Trainingsraum häufiger und haben auch, verteilt auf mehrere Schulhalbjahre, mehrere Intensivphasen.

  • Ca. 2-3 Prozent der Schüler sind "trainingsraumresistent". Sie haben zwei und mehr Intensivphasen pro Schulhalbjahr. Für diese Schüler wurde daher vor vier Jahren eine neue Regelung gefunden. Stören Sie den Unterricht, werden sie sofort nach telefonischer Information der Eltern aus dem Trainingsraum nach Hause geschickt. Sollte dies gehäuft auftreten, greifen Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz. Parallel dazu werden Eltern weiterhin beraten und gegebenenfalls zu außerschulischen Einrichtungen vermittelt. In Extremfällen wird die Einleitung eines AOSF-Verfahrens angedacht, um den Schüler an einem anderen Förderort besser fördern zu können.

  • Regelmäßig muss das Trainingsraumkonzept vom Team überdacht werden und diese Überlegungen in die Konferenz gebracht werden. So entstanden in den vergangenen Jahren immer wieder neue oder veränderte Formulare, um das Erscheinen und Bearbeiten der Schüler effizient überprüfen und allen Beteiligten zeitnah offen legen zu können. Einheitliches Vorgehen des gesamten Kollegium, aber auch des Trainingsraumteams muss immer wieder thematisiert werden.

  • Die Zeit, die für Unterrichtsstörungen verloren geht, konnte auf ein Minimum reduziert werden.

 


 

Erweiterung und Neustrukturierung der individuellen Förderung im Schuljahr 2009/2010

(Raimund Stein)

Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert.

Grundlage für den gesamten Bereich bilden weiterhin die Entwicklungspläne, die es Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern ermöglichen, die Lernfortschritte nachzuvollziehen und den momentanen Lernstand zu ermitteln. Das ist für die Schülerinnen und Schüler eine Hilfe bei der Selbsteinschätzung der eigenen Möglichkeiten mit Blick auf die zentralen Abschlussprüfungen, auf deren Inhalt die einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer keinen Einfluss mehr haben.

Von den Entwicklungsplänen leiten sich die Förderpläne ab. Sie zeigen den aktuellen Förderbedarf für jeden Schüler auf. Während die Entwicklungspläne sich während der gesamten Schulzeit nach und nach ergänzen, zeigen die Förderpläne den momentanen Förderbedarf an. Sie werden nach Bedarf geändert.

Aktuelle Situation

  1. Förderung durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin
    In der Stundentafel ist pro Woche jeweils eine Förderstunde für Deutsch, Mathematik und Englisch ausgewiesen. In diesen Stunden sollte von den Schülern/Schülerinnen individuell in den Fördermappen gearbeitet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Arbeit mit spezieller Lernsoftware, die im Netzwerk der Schule bereit steht.

  2. Förderung durch die Sonderpädagogen
    Zur Zeit arbeiten an der GHS Niedersprockhövel 3 Sonderpädagogen, die im Vormittagsbereich stundenweise den Klassen zugeordnet sind, in denen integrative Lerngruppen beschult werden. In diesen Stunden arbeiten die Sonderpädagogen teils als Doppelbesetzung in der entsprechenden Klasse. Daneben besteht die Möglichkeit, mit einer kleinen Schülergruppe in einen anderen Raum auszuweichen und dort eine Gruppenförderung durchzuführen.

  3. Förderung durch den Förderlehrer/ die Förderlehrerin
    Im Nachmittagsbereich werden sog. „Förderinseln“ angeboten. Sie werden hauptsächlich von außerschulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Dabei handelt es sich um Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärterinnen und Sonderpädagogen.
    In einer Förderinsel wird eines der Kernfächer gefördert und in kleinen Gruppen (bis zu 5 Schülern und Schülerinnen) Themen daraus bearbeitet. Hierbei kann es sich um Hilfestellungen beim Wochenplan handeln, aber auch der Erwerb von Basiskompetenzen kann Inhalt dieser Förderung sein.
    Zur Zeit werden von Dienstag bis Freitag 30 Förderinseln angeboten, das bedeutet eine einstündige Förderung für bis zu 150 Schülern. Als Förderlehrer/Förderlehrerin arbeiten aktuell 9 Personen.

  4. Förderung der Lesekompetenz
    An der GHS Niedersprockhövel sind zur Zeit 11 „Lesepaten“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in 1 zu 1 Betreuung oder Kleinstgruppen mit den Kindern lesen und die gelesenen Texte besprechen.

  5. Förderung im Rahmen des Versuchs „Schule ohne Sitzenbleiben“
    Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 beginnt der Versuch der GHS Niedersprockhövel, durch systematische Förderung die Zahl der „Sitzenbleiber“ an der Schule zu reduzieren.
    Dieser Versuch wird im Folgenden genauer beschrieben.

Schule ohne Sitzenbleiben durch individuelle Förderung
 

Beteiligte Personen:

FachlehrerIn

Diese Person stellte im abgelaufenen Schuljahr eine mangelhafte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin fest.

Schüler/Schülerin

Hierbei handelt es sich um Schüler, die in die Klassen Klassen 6 – 9 versetzt werden sollen

Erziehungsberechtigte des Schülers / der Schülerin

Die Verträge werden zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn als VertreterIn der Schule geschlossen.

BeratungslehrerInnen

Beratungslehrer können LehrerInnen sein, die nicht in der Klasse des Schülers unterrichten, also eine relativ neutrale Position haben.

Koordinator für Förderung

Verteilt die einzelnen SchülerInnen an Fördergruppen und hält sowohl mit den entsprechenden FachlehrerInnen und FörderlehrerInnen Kontakt.

FörderlehrerInnen

FörderlehrerInnen sind teilweise externe Fachkräfte, die in kleinen Gruppen (max. 6 SchülerInnen) fördern.

 

Beteiligte Gremien:

Zeugniskonferenz 1. Halbj.

Die Zeugniskonferenz im 1. Halbjahr beschließt, welcher Schüler nicht mehr an der Förderung teilnehmen muss. Die Zeugniskonferenz beschließt weiter, welcher Schüler im 2. Halbjahr an der „Prophylaktischen Förderung“ teilnehmen muss. Es handelt sich dabei um Schüler, die mit ihren 1. Halbjahresnoten sitzen bleiben würden.

Versetzungskonferenz 2. Halbj.

Die Versetzungskonferenz beschließt, welcher Schüler in die „Rückwirkende Förderung“ kommt. Grundlage für die Entscheidung ist die APO SI


Chronologie eines Schuljahres – 1. Halbjahr:

  1. Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von 2 nicht ausreichenden Leistungen in Hauptfächern sitzen geblieben. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schuljahres)

  2. Bemerkung auf dem Zeugnis: „Falls ein Fördervertrag zustande kommt, kann eine Versetzung in die nächste Klasse erfolgen.“

  3. Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche.

  4. Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, bleibt der/die Schüler(in) nicht versetzt!

  5. Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) - Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)

  6. Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.

  7. Die Förderung wird durchgeführt.

  8. Ein Förderprotokoll wird geführt.

  9. Ist der Schüler / die Schülerin zusammen mit dem Förderlehrer der Meinung, die Förderziele seien erreicht, werden die Klassenarbeiten wiederholt, die mit 5 oder schlechter bewertet wurden.

  10. Die Arbeiten sind bestanden. - Die Teilnahme am Förderunterricht ist nicht mehr nötig.

  11. Die Arbeiten sind nicht bestanden. - Der Schüler / die Schülerin muss weiterhin am Förderunterricht teilnehmen.
    (Die Kontrollarbeiten finden spätestens vor den Weihnachtsferien statt, so dass das Ergebnis vor der halbjährlichen Zeugniskonferenz vorliegt, die dann entscheidet.)

Chronologie eines Schuljahres – 2. Halbjahr:

  1. Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von mindestens einer nicht ausreichenden Leistung in Hauptfächern gefährdet. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schulhalbjahres)

  2. Bemerkung auf dem Zeugnis: „NN nimmt am Förderunterricht teil.“

  3. Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche nach der Zeugnisausgabe.

  4. Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, wird dies protokolliert. „NN. lehnt den Förderunterricht ab.“

  5. Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) - Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)

  6. Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.

  7. Die Förderung wird durchgeführt. Sie beinhaltet hauptsächlich die aktuellen Themen.

  8. Ein Förderprotokoll wird geführt.

  9. Sollte der Schüler / die Schülerin die Versetzung erreichen, kann eine weitere freiwillige Förderung im folgenden Schuljahr stattfinden.

  10. Sollte die Versetzung nicht erreicht werden, findet automatisch die Förderung des 1. Halbjahres statt.

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