Unser Förderkonzept – Individuelle Förderung in allen Jahrgangsstufen
Letzte Aktualisierung: 15.02.2010
Seit Jahren schon gehört individuelle Förderung zu unseren erklärten Zielen. Die Einrichtung integrativer Lerngruppen machte eine Ausweitung unseres Fördersystems nötig, welche zurzeit folgende Maßnahmen umfasst:
- Zu Beginn des 5. Schuljahres werden mit allen Schülerinnen und Schülern Diagnosetests in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt. Die Auswertung dieser Tests macht die Fähigkeiten aber auch den Förderbedarf jeder Schülerin und jedes Schülers deutlich. Auf dieser Grundlage entsteht für jedes Kind ein Individueller Förderplan.
- Die Förderung findet in den Klassenverbänden, den Kursen oder in der Förderstation statt.
- Für die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik wird “eFit, Ergänzende Fördermaßnahmen mit digitalen Medien” begleitend zum Unterricht durchgeführt. Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.
- Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe werden für jeden Schüler und jede Schülerin Individuelle Förderpläne und Individuelle Entwicklungspläne geführt.
- Nicht zuletzt dient unser Trainingsraumkonzept sowohl der individuellen Förderung von Verhaltensänderungen als auch der Erkennung von Über- bzw. Unterforderungen.
Mit dem Schuljahr 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert.
Förderstation
(Raimund Stein)
Mit dem Schuljahr 2007/08 wurde erstmalig eine Förderstation installiert.
Die in einem ruhigen Klassenzimmer untergebrachte Station besteht aus vier einfachen und fünf computergestützten Einzelarbeitsplätzen, an denen die Schülerinnen und Schüler in ruhiger Atmosphäre ihre Defizite aufarbeiten können.
Dabei werden sie von einem Förderlehrer unterstützt.
Die Förderstation wird überwiegend von Schülerinnen und Schülern aus den integrativen Lerngruppen genutzt, aber auch die Schülerinnen und Schüler, die sich in größeren Lerngruppen nur schwer konzentrieren können, kommen während ihrer Förderstunden hierher.
Während der Pausen besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu den Hausaufgaben zu stellen, Informationen für Referate aus dem Internet zu suchen, mit eFit zu üben oder sich auf bevorstehende Klassenarbeiten vorzubereiten.
Förder- und Entwicklungspläne
(Raimund Stein)
Die individuelle Förderung ist seit Jahren deutschlandweit eines der zentralen Themen in der Bildungsdiskussion. Um dieser (berechtigten) Forderung nachzukommen, wird an der GHS Niedersprockhövel für jede Schülerin und jeden Schüler ein sogenannter Individueller Förderplan (IFP) geschrieben, anhand dessen jederzeit eine gezielte Förderung der Schülerin bzw. des Schülers unabhängig von der Lehrperson möglich ist. Diese Förderpläne werden regelmäßig fortgeschrieben und aktualisiert.
Die Individuellen Entwicklungspläne (IEP) zeigen den Schülern, Eltern und Lehrern die gesamte Lernentwicklung von der 5. bis zur 10. Klasse auf.
Die an der GHS Niedersprockhövel eingesetzten Pläne wurden nach schwedischem Vorbild entwickelt. Sie begleiten die Schülerinnen und Schüler während ihrer gesamten Schulzeit.
Zurzeit liegen die Pläne für die Kernfächer (Deutsch, Mathematik und Englisch) sowie für die soziale Entwicklung vor. Sie werden im Rahmen der Fachkonferenzen evaluiert.
Durch diese Pläne wird eine weitgehende Transparenz in Bezug auf die Lernentwicklung eines jeden Schülers erreicht.

Abbildung 2: Individueller Entwicklungsplan (IEP) für das Fach Mathematik der 6. Klasse. Die von dem Schüler gekonnten Inhalte wurden eingefärbt und mit dem jeweiligen Datum versehen. Die Inhalte der weißen Felder müssen noch geübt werden. Zum Vergrößern bitte anklicken.
Um die individuelle Entwicklung der Kinder zu dokumentieren wurde in den skandinavischen Ländern schon im vergangenen Jahrzehnt mit einem Individuellen Entwicklungsplan (IEP) experimentiert. Die durchweg positiven Ergebnisse veranlassten z. B. die schwedische Regierung, das Arbeiten mit diesen Plänen verpflichtend einzuführen.
Grundlage für die Individuellen Entwicklungspläne der GHS Niedersprockhövel sind die Ausführungen der Schweden Sture Norlin und Agneta Zetterström.
Erweiterung und Neustrukturierung der individuellen Förderung im Schuljahr 2009/2010
(Raimund Stein)
Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 wurde die individuelle Förderung an der GHS Niedersprockhövel erweitert und neu strukturiert.
Grundlage für den gesamten Bereich bilden weiterhin die Entwicklungspläne, die es Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und Eltern ermöglichen, die Lernfortschritte nachzuvollziehen und den momentanen Lernstand zu ermitteln. Das ist für die Schülerinnen und Schüler eine Hilfe bei der Selbsteinschätzung der eigenen Möglichkeiten mit Blick auf die zentralen Abschlussprüfungen, auf deren Inhalt die einzelnen Fachlehrerinnen und Fachlehrer keinen Einfluss mehr haben.
Von den Entwicklungsplänen leiten sich die Förderpläne ab. Sie zeigen den aktuellen Förderbedarf für jeden Schüler auf. Während die Entwicklungspläne sich während der gesamten Schulzeit nach und nach ergänzen, zeigen die Förderpläne den momentanen Förderbedarf an. Sie werden nach Bedarf geändert.
Aktuelle Situation
- Förderung durch den Fachlehrer/die Fachlehrerin
In der Stundentafel ist pro Woche jeweils eine Förderstunde für Deutsch, Mathematik und Englisch ausgewiesen. In diesen Stunden sollte von den Schülern/Schülerinnen individuell in den Fördermappen gearbeitet werden. Eine andere Möglichkeit ist die Arbeit mit spezieller Lernsoftware, die im Netzwerk der Schule bereit steht. - Förderung durch die Sonderpädagogen
Zur Zeit arbeiten an der GHS Niedersprockhövel 3 Sonderpädagogen, die im Vormittagsbereich stundenweise den Klassen zugeordnet sind, in denen integrative Lerngruppen beschult werden. In diesen Stunden arbeiten die Sonderpädagogen teils als Doppelbesetzung in der entsprechenden Klasse. Daneben besteht die Möglichkeit, mit einer kleinen Schülergruppe in einen anderen Raum auszuweichen und dort eine Gruppenförderung durchzuführen. - Förderung durch den Förderlehrer/ die Förderlehrerin
Im Nachmittagsbereich werden sog. „Förderinseln“ angeboten. Sie werden hauptsächlich von außerschulischen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen geleitet. Dabei handelt es sich um Lehramtsstudenten, Lehramtsanwärterinnen und Sonderpädagogen.
In einer Förderinsel wird eines der Kernfächer gefördert und in kleinen Gruppen (bis zu 5 Schülern und Schülerinnen) Themen daraus bearbeitet. Hierbei kann es sich um Hilfestellungen beim Wochenplan handeln, aber auch der Erwerb von Basiskompetenzen kann Inhalt dieser Förderung sein.
Zur Zeit werden von Dienstag bis Freitag 30 Förderinseln angeboten, das bedeutet eine einstündige Förderung für bis zu 150 Schülern. Als Förderlehrer/Förderlehrerin arbeiten aktuell 9 Personen. - Förderung der Lesekompetenz
An der GHS Niedersprockhövel sind zur Zeit 11 „Lesepaten“ eingesetzt. Hierbei handelt es sich um ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die in 1 zu 1 Betreuung oder Kleinstgruppen mit den Kindern lesen und die gelesenen Texte besprechen. - Förderung im Rahmen des Versuchs „Schule ohne Sitzenbleiben“
Im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2009/2010 beginnt der Versuch der GHS Niedersprockhövel, durch systematische Förderung die Zahl der „Sitzenbleiber“ an der Schule zu reduzieren.
Dieser Versuch wird im Folgenden genauer beschrieben.
Schule ohne Sitzenbleiben durch individuelle Förderung
Beteiligte Personen:
| FachlehrerIn | Diese Person stellte im abgelaufenen Schuljahr eine mangelhafte Leistung eines Schülers oder einer Schülerin fest. |
| Schüler/Schülerin | Hierbei handelt es sich um Schüler, die in die Klassen Klassen 6 – 9 versetzt werden sollen |
| Erziehungsberechtigte des Schülers / der Schülerin | Die Verträge werden zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn als VertreterIn der Schule geschlossen. |
| BeratungslehrerInnen | Beratungslehrer können LehrerInnen sein, die nicht in der Klasse des Schülers unterrichten, also eine relativ neutrale Position haben. |
| Koordinator für Förderung | Verteilt die einzelnen SchülerInnen an Fördergruppen und hält sowohl mit den entsprechenden FachlehrerInnen und FörderlehrerInnen Kontakt. |
| FörderlehrerInnen | FörderlehrerInnen sind teilweise externe Fachkräfte, die in kleinen Gruppen (max. 6 SchülerInnen) fördern. |
Beteiligte Gremien:
| Zeugniskonferenz 1. Halbj. | Die Zeugniskonferenz im 1. Halbjahr beschließt, welcher Schüler nicht mehr an der Förderung teilnehmen muss. Die Zeugniskonferenz beschließt weiter, welcher Schüler im 2. Halbjahr an der „Prophylaktischen Förderung“ teilnehmen muss. Es handelt sich dabei um Schüler, die mit ihren 1. Halbjahresnoten sitzen bleiben würden. |
| Versetzungskonferenz 2. Halbj. | Die Versetzungskonferenz beschließt, welcher Schüler in die „Rückwirkende Förderung“ kommt. Grundlage für die Entscheidung ist die APO SI |
Chronologie eines Schuljahres – 1. Halbjahr:
- Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von 2 nicht ausreichenden Leistungen in Hauptfächern sitzen geblieben. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schuljahres)
- Bemerkung auf dem Zeugnis: „Falls ein Fördervertrag zustande kommt, kann eine Versetzung in die nächste Klasse erfolgen.“
- Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche.
- Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, bleibt der/die Schüler(in) nicht versetzt!
- Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) – Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)
- Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
- Die Förderung wird durchgeführt.
- Ein Förderprotokoll wird geführt.
- Ist der Schüler / die Schülerin zusammen mit dem Förderlehrer der Meinung, die Förderziele seien erreicht, werden die Klassenarbeiten wiederholt, die mit 5 oder schlechter bewertet wurden.
- Die Arbeiten sind bestanden. – Die Teilnahme am Förderunterricht ist nicht mehr nötig.
- Die Arbeiten sind nicht bestanden. – Der Schüler / die Schülerin muss weiterhin am Förderunterricht teilnehmen.
(Die Kontrollarbeiten finden spätestens vor den Weihnachtsferien statt, so dass das Ergebnis vor der halbjährlichen Zeugniskonferenz vorliegt, die dann entscheidet.)
Chronologie eines Schuljahres – 2. Halbjahr:
- Ein Schüler / eine Schülerin ist aufgrund von mindestens einer nicht ausreichenden Leistung in Hauptfächern gefährdet. (Festgestellt in der Zeugniskonferenz des vorausgegangenen Schulhalbjahres)
- Bemerkung auf dem Zeugnis: „NN nimmt am Förderunterricht teil.“
- Mit dem Zeugnis wird ein Infobrief an Eltern ausgegeben: darin Gesprächstermin mit Eltern und Schüler(in) in der 1. Schulwoche nach der Zeugnisausgabe.
- Gespräch mit Eltern und Schüler(in): Der Vertrag wird abgeschlossen zwischen SchülerIn, Erziehungsberechtigten und BeratungslehrerIn (mindestens 2 Förderstunden nachmittags pro Woche und Fach/höchstens zwei Hauptfächer). – Sollte der Vertrag nicht unterzeichnet werden, wird dies protokolliert. „NN. lehnt den Förderunterricht ab.“
- Er oder sie wendet sich an den Beratungslehrer zwecks Feststellung der Defizite. (Hier hilft der Beratungsbogen „Selbsteinschätzung“, IEP, Klassenarbeiten mit Misserfolg, entsprechende Schulbuchseiten.) – Ein Förderplan wird erstellt. (Zeitlicher Rahmen: 3 Wochen)
- Der Koordinator nimmt Verbindung mit dem entsprechenden Förderlehrer auf.
- Die Förderung wird durchgeführt. Sie beinhaltet hauptsächlich die aktuellen Themen.
- Ein Förderprotokoll wird geführt.
- Sollte der Schüler / die Schülerin die Versetzung erreichen, kann eine weitere freiwillige Förderung im folgenden Schuljahr stattfinden.
- Sollte die Versetzung nicht erreicht werden, findet automatisch die Förderung des 1. Halbjahres statt.


